Jetzt Erbvorbezug & Schenkung: Mit dieser kostenlosen Muster Vorlage für Word + PDF. Vertrag zum Erbvorbezug in der Schweiz. Gratis zum Download und Kopieren für den Eigengebrauch inklusive den wichtigsten Informationen rund um das vorbezogene Erbe.
Wenn einem Kind ein Erbvorbezug gewährt wird, muss es sein vorbezogenes Erbe bei der Erbteilung wieder ausgleichen. Oder kurz gesagt: Vorzeitige Erbgeschenke werden ans Erbe angerechnet. Es gibt aber Möglichkeiten, ein Kind beim Erbvorbezug von dieser Ausgleichungspflicht zu befreien. Alles Wissenswerte über Erbvorbezüge inklusive kostenlose Mustervorlage hier unten zum Herunterladen in Word & PDF-Format.
Inhalte:
Schenkungen und Erbvorbezüge ähneln einander sehr. Sie unterscheiden sich aber in einem wichtigen Punkt: der Erbvorbezug wird im Gegensatz zur Schenkung bei der Erbteilung dem Erbteil angerechnet.
Ein Erbvorbezug macht in diversen Fällen Sinn. Auf diese Weise können Eltern ihren Kindern Teile ihres Vermögens schon während Lebzeiten übertragen. Das ist praktisch z.B.:
Müssen Erben den Erbvorbezug wieder zurückzahlen? Kurze Antwort: Ja. Wer einen Erbvorbezug gewährt bekommt, muss diesen bei der Erbteilung zurückzahlen und gemäss Art. 626 ff. ZGB für entsprechenden Ausgleich sorgen. Die Ausgleichungspflicht soll nämlich für die Gleichbehandlung aller Erben sorgen. Der Erbvorzug wird also in der Regel dem Erbe angerechnet.
Die Erbausgleichung resp. Rückzahlung funktioniert so:
Bei der Ausgleichspflicht gibt es diverse Ausnahmen. Die Einhaltung der Ausgleichungspflicht ist nur dann verpflichtend, sofern der Erblasser keine anderslautende Verfügung angeordnet hat. Die Eltern können also zu Lebzeiten die Ausgleichungspflicht für vorbezogenen Erbes entweder einschränken oder ganz ausschliessen.
Heisst: Eltern können ihre Kinder von der Ausgleichspflicht befreien. Hier ein kurzer Überblick von Ausnahmen:
Handelt es sich beim Erbvorbezug um Grundeigentum, muss man bei der Übertragung des Eigentums womöglich Grundstückgewinnsteuern bezahlen. In manchen Kantonen werden zudem noch Handänderungssteuern (alle Infos als PDF-Datei des Bundes) in Rechnung gestellt. Dies geschieht, wenn der/die Beschenkte dabei Gegenleistungen erbringt. Zu diesen Gegenleistungen zählen unter anderem:
Werden Erbvorbezüge und Schenkungen besteuert? Die Kurze Antwort: Ja, sie unterliegen beide der Schenkungs- und Erbschaftssteuer. Ausnahme der Regel: Schenkungen (Geld oder Immobilien) sind in fast allen Kantonen inkl. Zürich, Bern, Basel und 19 weiteren Kantonen von der Schenkungssteuer befreit, vorausgesetzt es besteht zwischen dem Schenkenden und Beschenktem eine direkte Verwandtschaft. Lediglich in den vier Kantonen Appenzell Innerrhoden, Luzern, Neuenburg und Waadt kommt die Steuer auch bei direkten Nachkommen zur Anwendung.
Von der Steuer befreit sind folglich:
Heisst konkret: Wenn zum Beispiel Eltern einem oder mehreren Kindern kurz nach Erreichen des Rentenalters einen grösseren Betrag als Erbvorbezug schenkt, muss der/die Beschenkte darauf keine Steuern bezahlen.
Nicht von der Steuer befreit sind folglich Schenkungen an:
In den meisten Kantonen gilt allerdings je nach Verwandschaftsgrad ein bestimmter Freibetrag, bis zu dem die Schenkung von der Steuer befreit ist. Die Freibeträge sind kantonal unterschiedlich hoch.
Gibt es beim Erbvorbezug nach wie vielen Jahren eine Verjährung? Kurze Antwort: Nein. Ein Erbvorbezug kann nicht verjähren und wird dem Nachlass bei der Erbteilung hinzugerechnet.
Kostenlose Muster Vorlage für den Erbvorbezug in Word- und PDF-Format für den Eigengebrauch zum Herunterladen, Kopieren und Anpassen.
Erbvorbezug
[Vorname Name],
[Strasse Nr.], [PLZ] [Ort],
geboren am [Geburtsdatum],
bestätigt, am [aktuelles Datum] von [seinem/ihrem Vater oder seiner/ihrer Mutter]
[Vorname Name],
[Strasse Nr.], [PLZ] [Ort],
geboren am [Geburtsdatum],
einen Erbvorbezug in der Höhe von CHF [Betrag angeben]
(in Worten: Franken [Betrag ausschreiben]) erhalten zu haben.
[Vorname Name] hat diesen zinslosen Erbvorbezug im Nachlass [seines/ihrer Vaters oder seiner/ihrer Mutter] auszugleichen.
[Ort, Datum]
[Der Vater / die Mutter]:
[Unterschrift]
[Name in Druckschrift]
[Der Sohn / die Tochter]:
[Unterschrift]
[Name in Druckschrift]
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Autor: INFO Schweiz - Redaktion